Einen landesweiten Reparaturbonus gibt es in Bayern nach unserem Stand nicht. Einzelne Kommunen fördern, z. B. Fürth, Gräfelfing, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg, Landkreis Starnberg, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Landkreis Berchtesgadener Land – meist nur Reparaturen von Elektrogeräten, nicht von Schuhen, Polstermöbeln oder Schmuck. Details mit amtlichen Quellen und Prüfdatum auf unserer Förder-Seite.
läuftStadt/Gemeinde · geprüft am 02.11.2026
Reparaturbonus Fürth (Stadt Fürth)
20 % der Reparaturkosten, max. 50 € pro Person und Jahr; Rechnung mind. 50 €, max. 3 Monate alt. Smartphone-Budget 2026 ausgeschöpft (nur Rechnungen bis 30.09.2026).
Wer: Volljährige mit Hauptwohnsitz in Fürth Was: Nur Elektrogeräte; Nähmaschinen stehen ausdrücklich auf der Geräteliste.
20 % der Reparaturkosten, max. 100 € pro Haushalt und Jahr (Fachbetrieb) bzw. 50 % der Ersatzteilkosten im Repair Café Gräfelfing, max. 50 €. Gefördert werden Reparaturen, die ab 01.01.2026 durchgeführt wurden und nicht älter als drei Monate sind (Abschnitt 6); dem Antrag ist ein Zahlungsbeleg beizufügen (Abschnitt 7.1, Unterlage 18). Nur Elektrogeräte.
Wer: Privathaushalte in der Gemeinde Gräfelfing Was: Nur Elektrogeräte (Küche/Haushalt, Unterhaltungselektronik, IT, Körperpflege, Werkzeug/Garten); ausgeschlossen u. a. Fahrzeuge inkl. E-Bikes.
Antragszeitpunkt: Die allgemeine Regel in Abschnitt 2.3.3 des Förderprogramms verlangt den Antrag vor Maßnahmenbeginn; der Reparaturbonus-Abschnitt fördert dagegen bereits durchgeführte Reparaturen mit Zahlungsbeleg – bitte vorab bei der Gemeinde klären. Budget: Die Gemeinde meldet die Mittel 2026 für energetische Sanierung und erneuerbare Energien als ausgeschöpft und schreibt dazu: „Andere kommunale Förderprogramme sind hiervon nicht betroffen.“
Reparaturbonus Landkreis Miltenberg (Landkreis Miltenberg)
20 € bei Rechnungen bis 150 €, 40 € bei Rechnungen über 150 €; höchstens 25 % der Rechnungssumme; Mindestrechnung 50 €; ein Antrag pro Quartal, solange Mittel vorhanden.
Wer: Privatpersonen mit Wohnsitz im Landkreis Was: Nur Elektrogeräte.
Reparaturbonus AWP (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm)
20 % der Reparaturkosten, max. 50 € je antragsberechtigter Person; für Reparaturen ab 01.01.2024. Nicht gefördert: Reinigung, Softwareupdates, Batteriewechsel, Wartung.
Wer: Personen mit Erstwohnsitz im Landkreis Was: Nur haushaltsübliche Elektrogeräte (u. a. Werkzeug, Küchen- und Haushaltsgeräte, Handys, Spielzeug).
Reparaturbonus Berchtesgadener Land (Landkreis Berchtesgadener Land)
20 % des Rechnungsbetrags, max. 50 €; Reparaturkosten mind. 100 €; Rechnung bei Antragstellung höchstens 12 Monate alt; Reparatur durch einen Fachbetrieb aus dem Landkreis oder den angrenzenden Kreisen und Städten. Budget 2026 insgesamt 5.000 €, kein Rechtsanspruch.
Wer: Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Was: Haushaltsübliche Elektrogeräte (Werkzeug, Küchen- und Haushaltsgeräte, Spielzeug, Handys u. a.; ohne Photovoltaik) und Möbelstücke; keine reinen Serviceleistungen wie Reinigung oder Wartung.
Das Formular nennt „pro Landkreisbürger einmal im Kalenderjahr“ bzw. „Je Kalenderjahr kann ein Antrag gestellt werden“, an anderer Stelle aber „wird nur einmalig gewährt“ – im Zweifel beim Landratsamt nachfragen.
Einen landesweiten Reparaturbonus gibt es in Bayern nach unserem Stand nicht. Einzelne Kommunen fördern, z. B. Fürth, Gräfelfing, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg, Landkreis Starnberg, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Landkreis Berchtesgadener Land – meist nur Reparaturen von Elektrogeräten, nicht von Schuhen, Polstermöbeln oder Schmuck. Details mit amtlichen Quellen und Prüfdatum auf unserer Förder-Seite.
Welche Reparaturen werden gefördert?
Fast alle gelisteten Programme fördern nur Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten; Schuhe, Schmuck, Messer und mechanische Uhren fördert keines. Ausnahme: Der Landkreis Berchtesgadener Land (Bayern) fördert auch die Reparatur von Möbelstücken. Maßgeblich sind Geräteliste bzw. Antragsformular des jeweiligen Programms.