Laufende Programme (geprüft 02.11.2026)
- Sachsen: 50 % der Kosten, max. 200 € je Reparatur, bis zu zwei Reparaturen pro Person und Jahr, Mindestrechnung 115 €, nur bei gelisteten Reparaturunternehmen. Details
- Bayern (kommunal): u. a. Stadt Fürth, Gemeinde Gräfelfing und mehrere Landkreise. Details
- Schleswig-Holstein: Kreis Rendsburg-Eckernförde (AWR). Details
Pausiert oder beendet
- Berlin: seit dem Antragsstopp am 25.06.2025 keine neuen Anträge; die IBB will informieren, „wenn das Programm 2026 fortgesetzt werden soll“.
- Thüringen: Landesprogramm beendet; es gibt die Initiative „Thüringen repariert“.
- Bielefeld: Programm lief vom 23.04. bis 28.08.2024 und ist beendet.
So gehen Sie vor
- Bedingungen Ihres Programms lesen (Geräteliste, Mindestbetrag, Fristen).
- Bei Bedarf prüfen, ob der Betrieb teilnimmt (in Sachsen Pflicht).
- Reparieren lassen, Rechnung bezahlen und aufbewahren.
- Antrag mit Rechnung bei der zuständigen Stelle einreichen.
So sehen es z. B. SAB (Sachsen), AWR und Fürth vor. In Gräfelfing verlangt das Förderprogramm allgemein einen Antrag vor Maßnahmenbeginn, für den Reparaturbonus aber einen Zahlungsbeleg – dort vorab nachfragen.
Schuhe, Kleidung, Schmuck, Messer oder mechanische Uhren fördert keines der uns bekannten Programme. Einzige uns bekannte Ausnahme für Gegenstände ohne Elektrik: Möbelstücke im Landkreis Berchtesgadener Land (20 %, max. 50 €, Mindestrechnung 100 €). Was im Einzelnen förderfähig ist, regelt die Geräteliste bzw. das Antragsformular des jeweiligen Programms.



